Ein strahlendes Lächeln
BLEACHING (ZAHNAUFHELLUNG)
Verschiedene Faktoren beeinflussen die Zahnfarbe. Sie kann erblich bedingt sein (natürliche Farbe oder Alterung des Zahns), krankheitsbedingt (Einnahme von Tetrazyklin während der Zahnbildung) oder auch auf die Lebensweise zurückzuführen sein (Konsum von Kaffee, Tee, Tabak oder Wein, Einnahme von Antidepressiva…). In diesen Fällen genügen eine Belagentfernung und eine professionelle Zahnreinigung mitunter nicht; eine Zahnaufhellung ist sinnvoll.
Die Farbe des Zahnschmelzes und des Dentins kann mittels eines Gels auf Wasserstoffsuperoxidbasis aufgehellt werden. Mund und Zähne müssen vorher gründlich und umfassend untersucht werden, um mögliche Kontraindikationen auszuschliessen (unbehandelte Karies, devitale Zähne, Schmelzdefekte, Reizungen des Zahnfleischs…).
Die Zahnaufhellung kann in der Zahnarztpraxis oder aber „ambulant“ bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden.
Die Aufhellung in der Praxis erfolgt in 1 oder 2 Sitzungen von etwa 20 bis 90 Minuten. Die Wirkung kann durch eine Hochenergielampe oder einen Laser intensiviert werden. Die Behandlungen sind vollkommen schmerzfrei.
Die ambulante Behandlung beginnt in der Praxis mit der Fertigung von Schienen auf Grundlage eines Abdrucks der Zahnbögen. Die Schienen werden mit Wasserstoffsuperoxidgel befüllt (schwächer dosiert als das in der Praxis verwendete) und zu Hause getragen. Ihr Zahnarzt legt die Behandlungsdauer fest. Treten Schmerzen oder Empfindlichkeiten auf, muss die Behandlung sofort gestoppt und der Zahnarzt konsultiert werden, um eine Schädigung des Zahnnervs zu vermeiden.


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